Flugplatzordnung

Welche Regeln sind zu beachten

Details zum Testflugbetrieb siehe Auszug aus der aktuellen FBO 2020

1. Benutzungsvorschriften

Wer den Landeplatz Linnich-Boslar benutzt , ihn betritt oder befährt, ist den Vorschriften der Satzung des ULC- Linnich e.V., der Flugplatzbenutzungs-ordnung (FBO) und der zu ihrer Durchführung ergehenden Wei­sun­gen des eingetragenen Flugleiters im Haupt­flug­buch unterworfen. Die öf­fent­lich- recht­li­chen Vorschriften für den Benutzer bleiben unberührt.

2. Personenkreis

Das Gelände steht den Mitgliedern des ULC- Linnich e.V. zur Verfügung. Die von der Reg. Düsseldorf nach §6 Luft VG erteilte Ge­neh­mi­gung gilt nur für Mitglieder des Vereins, die im Besitz einer gültigen Zulassung des UL-Flugzeuges, einer gültigen Piloten-Lizenz und eines gültigen Versicherungsschutzes sind.

Der Verein kann einzelne Personen vom Flugbetrieb auf dem Gelände ausschließen, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Mitglieder mit sogenannter Tagesmitgliedschaft haben Aufbau-, Start- und Landerecht nur an den ausgewiesenen Tagen ihrer Mitgliedschaft.

3. Flugbetrieb

Voraussetzung für den Flugbetrieb ist die Anwesenheit eines Flugleiters bzw. eines Startleiter, der vom Flugleiter beauftragt wird. Der Flug- / Startleiter ist für die Abwicklung des Flugbetriebes verantwortlich. Er muss in der Lage sein, bei Unfällen Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Aus Gründen des Umweltschutzes sind die in der Nähe des Fluggeländes gelegenen Ortschaften - insbesondere die Orte Boslar, Tetz und Broich - weiträumig zu umfliegen. Die Platzrunde lt. Sichtanflugkarte muss über die beiden Meldepunkte NOVEMBER und SIERRA erfolgen (siehe Sicht­anflugkarte).

Die Flug­betrieb­klassi­fi­ka­tion gibt Auskunft darüber wer fliegen darf und zu welchen Zeitpunkten dies erlaubt ist.

Einflussfaktoren sind die Windrichtung, die Windstärke, der Betriebsmodus und die Qualifikation der Piloten.






4. Besonderheit des UL-Geländes Linnich Boslar

Es wird auf die besondere Lage des UL-Geländes hin­ge­wie­sen. Dies betrifft insbesondere die Einflugroute des Mi­li­tär­flug­platzes Geilenkirchen. und mögliche Flugbewegungen des nahegelegenen Militärflugplatzes Nörvenich.

Es wird daher dringend nahe gelegt, die vorgenannte Hö­hen­be­gren­zung von 1.200 Fuß (400 m) über Grund bei der Durchführung des Flugbetriebes mit Ultraleichtflugzeugen einzuhalten.

5. Sonstige Betätigungen

Auf der Betriebsfläche dürfen keine Pkw, Flugzeuge und Hänger abgestellt werden. Parkieren, Vor­flug­kon­trol­le und Warmup nur auf dem Vorfeld. Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Gelände des ULC- Linnich e.V. sind nicht erlaubt.

6. Hinweise zu Flugunfällen und Störungen

Ausführliche Informationen finden sie in der Flugbetriebsordnung (FBO)

Siehe Anhang A

7. Umwelt und Entsorgung

Weitere Hinweise finden sie in der Flugbetriebsordnung (FBO)

Siehe Anhang A

8. Verstöße gegen die Flugplatzordnung

Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung können nach der Satzung § 7 geahndet werden.

Anlagen FBO 2020 und Flugbetriebklassifikation

Information

Sonderlandeplatz für UL-Flugzeuge

3-Achsen gesteuert, Trikes, Gleitschirme, Hängegleiter, Schleppgespann mit Hängegleitern

Betriebszeiten

Sommer nach VFR
 
08:00 Uhr LT bis SS
Winter nach VFR
 
09:00 Uhr LT bis SS
Sonn- und Feier-
tage nach VFR
 
09:00 Uhr LT bis 13:00 LT
15:00 Uhr LT bis SS

Flugplatzkoordinaten

N 50° 57' 472''
E 06° 20' 159''

Flugplatzhöhe

104 m / 341 ft

Bodensignale

Windsack 1 beim Signalfeld
Windsack 2 bei der Halle

Landebahnbezeichnung

An der Schwelle Platzreiter

Funk

Linnich-Radio 124.515 MHz

Start und Landebahn

Landebahn
 
063°/243°
Bezeichnung
 
06/24
Länge
 
408 m
Breite
 
38,5 m
Belag
 
Gras

Sicherheitsfläche

RW 06
 
50 m am Ende
RW 24
 
110 m am Ende

Vorfeld

Parking und Warmup (Freifläche bei der Halle), zur Piste über den befestigten Bereich des Feldweges entlang der Piste (20m nördich der Halle)

Meldepunkte

SIERRA
 
von SW kommend
NOVEMBER
 
von NO kommend
Höhenbegrenzung 1200 ft