Flugplatzordnung
Welche Regeln sind zu beachten
Details zum Testflugbetrieb siehe Auszug aus der aktuellen FBO 2020
1. Benutzungsvorschriften
Wer den Landeplatz Linnich-Boslar benutzt , ihn betritt oder befährt, ist den Vorschriften der Satzung des ULC- Linnich e.V., der Flugplatzbenutzungs-ordnung (FBO) und der zu ihrer Durchführung ergehenden Weisungen des eingetragenen Flugleiters im Hauptflugbuch unterworfen. Die öffentlich- rechtlichen Vorschriften für den Benutzer bleiben unberührt.
2. Personenkreis
Das Gelände steht den Mitgliedern des ULC- Linnich e.V. zur Verfügung. Die von der Reg. Düsseldorf nach §6 Luft VG erteilte Genehmigung gilt nur für Mitglieder des Vereins, die im Besitz einer gültigen Zulassung des UL-Flugzeuges, einer gültigen Piloten-Lizenz und eines gültigen Versicherungsschutzes sind.
Der Verein kann einzelne Personen vom Flugbetrieb auf dem Gelände ausschließen, wenn dies im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Mitglieder mit sogenannter Tagesmitgliedschaft haben Aufbau-, Start- und Landerecht nur an den ausgewiesenen Tagen ihrer Mitgliedschaft.
3. Flugbetrieb
Voraussetzung für den Flugbetrieb ist die Anwesenheit eines Flugleiters bzw. eines Startleiter, der vom Flugleiter beauftragt wird. Der Flug- / Startleiter ist für die Abwicklung des Flugbetriebes verantwortlich. Er muss in der Lage sein, bei Unfällen Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Aus Gründen des Umweltschutzes sind die in der Nähe des Fluggeländes gelegenen Ortschaften - insbesondere die Orte Boslar, Tetz und Broich - weiträumig zu umfliegen. Die Platzrunde lt. Sichtanflugkarte muss über die beiden Meldepunkte NOVEMBER und SIERRA erfolgen (siehe Sichtanflugkarte).
Die Flugbetriebklassifikation gibt Auskunft darüber wer fliegen darf und zu welchen Zeitpunkten dies erlaubt ist.
Einflussfaktoren sind die Windrichtung, die Windstärke, der Betriebsmodus und die Qualifikation der Piloten.
4. Besonderheit des UL-Geländes Linnich Boslar
Es wird auf die besondere Lage des UL-Geländes hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die Einflugroute des Militärflugplatzes Geilenkirchen. und mögliche Flugbewegungen des nahegelegenen Militärflugplatzes Nörvenich.
Es wird daher dringend nahe gelegt, die vorgenannte Höhenbegrenzung von 1.200 Fuß (400 m) über Grund bei der Durchführung des Flugbetriebes mit Ultraleichtflugzeugen einzuhalten.
5. Sonstige Betätigungen
Auf der Betriebsfläche dürfen keine Pkw, Flugzeuge und Hänger abgestellt werden. Parkieren, Vorflugkontrolle und Warmup nur auf dem Vorfeld. Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Gelände des ULC- Linnich e.V. sind nicht erlaubt.
6. Hinweise zu Flugunfällen und Störungen
Ausführliche Informationen finden sie in der Flugbetriebsordnung (FBO)
7. Umwelt und Entsorgung
Weitere Hinweise finden sie in der Flugbetriebsordnung (FBO)
8. Verstöße gegen die Flugplatzordnung
Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung können nach der Satzung § 7 geahndet werden.
Anlagen FBO 2020 und Flugbetriebklassifikation
Information
Sonderlandeplatz für UL-Flugzeuge
3-Achsen gesteuert, Trikes, Gleitschirme, Hängegleiter, Schleppgespann mit Hängegleitern
Betriebszeiten
tage nach VFR
15:00 Uhr LT bis SS
Flugplatzkoordinaten
N 50° 57' 472''
E 06° 20' 159''
Flugplatzhöhe
104 m / 341 ft
Bodensignale
Windsack 1 beim Signalfeld
Windsack 2 bei der Halle
Landebahnbezeichnung
An der Schwelle Platzreiter
Funk
Linnich-Radio 124.515 MHz
PPR
Mobil AS: +49 (0) 157 74 11 22 44
Start und Landebahn
Sicherheitsfläche
Vorfeld
Parking und Warmup (Freifläche bei der Halle), zur Piste über den befestigten Bereich des Feldweges entlang der Piste (20m nördich der Halle)